Die Landesregierung hat § 6a die Corona-Verordnung aufgehoben.
„Zahnärzte zählen zu den systemrelevanten Gesundheitsberufen. Gerade in Zahnarztpraxen werden schon immer strenge Hygienevorschriften angewandt, die zu einem hohen Schutzniveau bei der zahnärztlichen Behandlung beitragen, und zwar unabhängig von der derzeitigen Situation“
Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
Patienten werden bei uns auch ohne Corona-Test behandelt.
Ungeimpfte als auch geimpfte Patienten sind uns gleichermaßen willkommen.
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